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Kindergartenordnung

Aufnahme:

  • Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt
  • Anmeldeformulare stehen
  1. zum Download bereit
  2. im Rathaus der Gemeinde Randersacker
  3. oder direkt in der Kita zur Verfügung.

Die Bestätigung des Aufnahmetermins erfolgt frühestens 6 Monate vor Aufnahme.

Sie können Ihr Kind bereits vor der Geburt anmelden, geben Sie dazu bitte auf dem Formular den Entbindungstermin an.

Umbuchen:

  • Zu Beginn jedes Kitajahres (01.09.) können Buchungsstunden verändert werden
  • Eine Umbuchung (keine Erhöhung/Kürzung der Stunden) kann auch während des laufenden Kitajahres gemacht werden (Frist: 4 Wochen zum Monatsende)

Abmeldung:

  • Mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kann ein Kind (schriftlich) abgemeldet werden
  • Eine Abmeldung zum 31.07. eines Jahres ist nicht möglich

Krankheiten: Bitte zuhause lassen!!!

  • Kranke Kinder dürfen eine Kita nicht besuchen – sie gehören nach Hause. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Einrichtung.

    Bei folgenden Symptomen darf Ihr Kind unsere Einrichtung nicht besuchen (übernommen nach Empfehlung der DGUV):

    • Fieber (>38 Grad Celsius) akut oder in den letzten 48 Stunden
    • Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen akut oder in den letzten 48 Stunden
    • Rote, entzündete Augen und verstärkter Tränenfluss
    • Erschöpfender Husten
    • Nicht-juckender Hautausschlag an den Händen und Bläschen im Mund
    • Akute Symptome, die einen schlechten Allgemeinzustand zur Folge haben

    Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei unklaren Symptomen und Diagnosen ein ärztliches Attest über die Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung verlangen können.

    Wir behalten uns vor, kranke Kinder nicht zu betreuen, bzw. kranke Kinder abholen zu lassen.

    Diese Richtlinien dienen dazu, Krankheiten und Infektionsketten in unserer Einrichtung zu vermeiden. Bitte helfen Sie alle dazu mit und halten sich an die Regelungen.

  • Ansteckende Krankheiten wie z.B Windpocken, Keuchhusten, Noro-Virus und Röteln müssen uns sofort mitgeteilt werden, da wir eine Meldepflicht dem Gesundheitsamt gegenüber haben. Bei Wiedereintritt brauchen wir eine Bestätigung des Arztes, dass das Kind ansteckungsfrei ist.
  • Wir dürfen keine Medikamente verabreichen. Bei Ausnahmen gibt es bei uns ein Formular, welches von Ihnen ausgefüllt werden muss.

„Geimpft/geschützt“:

  • So nennt sich die Impfempfehlung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die Sie als Eltern über Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter informiert. (Internet: www.Impfen.bayern.de)
  • Bei Eintritt in unsere Kita muss uns das U-Heft des Kindes vorgelegt werden. Wenn Ihr Kind keinen Impfschutz hat und Sie als Eltern keine Impfberatung hatten, müssen wir nach dem Infektionsschutzgesetz (ifSG) das Gesundheitsamt informieren.

Warmes Essen:

  • Unser Mittagessenlieferant ist das Restaurant Öchsle aus Ochsenfurt.
  • Zum Preis von 3,95 € kann ein warmes Essen bestellt werden (auch tageweise möglich).
  • Die Speisepläne hängen an den Gruppenpinnwänden aus, Eltern können sich selbstständig eintragen.
  • Warmes Mittagessen kann nur in den Kindergartengruppen bestellt werden.
  • Das Essen wird immer monatsweise bestellt, bitte beachten Sie die Anmeldefristen in den Gruppen.

Aufsichtspflicht und Versicherung:

  • Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind persönlich bei der anwesenden pädagogischen Fachkraft abgeben, denn dadurch beginnt unsere Aufsichtspflicht.
  • Die Aufsichtspflicht endet, wenn Sie Ihr Kind abgeholt und es beim Betreuungspersonal abgemeldet haben.
  • Auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Kita und zurück sowie in der Kita ist das Kind gesetzlich unfallversichert.
  • Alle Unfälle, die auf dem Weg oder in der Kita eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Kita unverzüglich zu melden.
  • Kindern unter 14 Jahren ist es nicht erlaubt ein Kitakind abzuholen. Sonderregelungen sind mit schriftlichem Antrag vom Erziehungsberechtigten möglich. Gewährt wird dies nach pädagogischem Ermessen von der Kita-Leitung.
  • Bei Veranstaltungen (Sommerfest, Martinsfeier usw.) liegt die Aufsichtspflicht immer bei den Eltern oder den begleitenden Personen.
  • Für die persönlichen Gegenstände (Kleidung, Kuscheltiere usw.) wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen deshalb die Dinge Ihrer Kinder mit Namen zu versehen.

Bring- und Abholzeiten:

  • Unsere Kernzeiten sind von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr am Vormittag und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr am Nachmittag. In diesen Zeiten sollten Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal in der jeweiligen Gruppe möglich.
  • Die Bring- und Abholzeiten sind bereits in den Buchungszeiten eingeschlossen, d.h. wenn Sie bis 17 Uhr gebucht haben, sollten Sie dementsprechend früher in der Einrichtung sein.
  • Wir übergeben die Kinder nur den Sorgeberechtigten. Diese können jedoch schriftlich festlegen, welche Personen zusätzlich abholberechtigt sind.
  • Soll Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt werden, sagen Sie bitte Bescheid und tragen dies in die ausgehängten Abhollisten (der jeweiligen Gruppe) ein. Wir behalten uns vor, einen Ausweis zeigen zu lassen.
  • Wenn Ihr Kind nicht in die Kita kommt, geben Sie uns bitte bis 9.00 Uhr Bescheid.

Buchungszeiten:

  • Damit wir dem gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsauftrag in vollem Umfang nachkommen können, gilt für Kindergartenkinder eine Mindestbuchungszeit von 4 Stunden pro Tag, für die Kleinkindgruppe 3 Stunden pro Tag. Diese Mindestbuchungszeit ist am Vormittag einzubringen.
  • Ein regelmäßiger Besuch unserer Kita ist für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung Voraussetzung.
  • Spätestens 3 Monate vor Eintritt in unsere Kita benötigen wir eine verbindliche Angabe der Buchungszeiten.

Fotos und Handys:

  • Es dürfen keine Fotos von anderen Kindern gemacht werden, auch nicht in der Eingewöhnungszeit! Dies gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen wie bspw. bei unserem Sommerfest.
  • Wenn Sie Ihr Kind abholen, würde es uns freuen, wenn Ihr Handy in der Tasche bleibt, damit Sie sich ganz auf Ihr Kind konzentrieren können.

Schweigepflicht:

  • Vor allem während der Eingewöhnungszeit erfahren Sie eventuell einiges über Kinder in unserer Einrichtung. Diese Informationen dürfen nicht nach außen getragen werden.

Gebühren ab 01.09.2021:

 

Stunden/

tgl.

 

1–2

 

2–3

 

3–4

 

4–5

 

5–6

 

6–7

 

7–8

 

8–9

 

9–10

 

unter 3jährige

Kinder

 

(*)

 

178,20,– €

 

198,– €

 

217,80,– €

 

237,60,– €

 

257,40,– €

 

277,20,– €

 

297,– €

 

316,80,– €

 

über 3jährige

Kinder

 

(*)

 

(*)

 

142,– €

 

156,20,– €

 

170,40,– €

 

184,60,– €

 

198,80,– €

 

213,– €

 

227,20,– €

(*) Für Kindergartenkinder gilt eine Mindestbuchungszeit von 3-4 Stunden pro Tag und für Kinder in der Kleinkindgruppe 2-3 Stunden pro Tag.