Was ist bei Versicherungsfragen zu beachten?
Für den Verlust, die Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Die gilt ebenso für mitgebrachtes Spielzeug und andere Gegenstände. Handy, Notrufuhren und dergleichen sind im Hort nicht erlaubt!
Bitte achten Sie darauf, dass ihre Kinder keine Gegenstände und Spielzeuge in den Hort mitnehmen, die ihre eigene und die Sicherheit der anderen Kinder gefährden können.
Bei Beschädigung des Horteigentums durch das Kind haftet gemäß §828 BGB das Kind bzw. die Eltern für den Schaden. Wir empfehlen nicht zuletzt deshalb allen Eltern dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Kinder.
Unfallversicherung
Nach den geltenden Bestimmungen sind Hortkinder bei Unfällen auf dem direkten Weg zum und vom Hort, während des Aufenthaltes im Hort und während aller Veranstaltungen des Hortes, auch außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Ausflüge usw.), unfallversichert. Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Hort eintreten, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Hortleitung unverzüglich mitzuteilen.