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Hortkosten/ Kündigung

 Hortkosten

Derzeit gelten folgende Gebührenstaffelungen:

 

tägl. Buchungszeiten 3-4 Std. 4-5 Std. 5-6 Std. 6-7 Std.
   157,80€   173,58 €   189,36 €    205,13€

 

Für Geschwisterkinder kann bei gleichzeitigem Besuch einer der Kindertageseinrichtungen des Marktes Randersacker eine Ermäßigung gewährt werden. Info bei Frau Lorenz-Eck.

 

Wie kann der Hortplatz gekündigt werden?

Eine Kündigung des Hortplatzes ihres Kindes können Sie nur bis zum 28. Februar des Jahres für Ende des Hortjahren (31.August) durchführen. Abmeldungen während des Hortjahres sind nicht mehr möglich. Bei Vorliegen triftiger Gründe, z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet unseres Hortes, ist im Einzelfall eine Kündigung auch während des Hortjahres mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich.

 

 Kündigung  durch die Einrichtung – Außerordentliche Kündigung

Vom Hort ausgeschlossen werden kann ein Kind, wenn es sich für die Gruppe als untragbar erweist, indem es z.B. die körperliche oder seelische Sicherheit der anderen Kinder gefährdet, oder wenn eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern nicht erreicht werden kann.